Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Regeln und Rechtsbrauche in den Hotels

Preis mit Vollpension

Der Vollpensionpreis wird für Aufenthalte von mindestens 3 Tagen gewährt. Für Aufenthalte von weniger als 3 Tagen werden die „à la carte Preise" für jede einzelne Dienstleistung (Zimmer und Mahlzeiten) berechnet. Wenn die konsumierten Mahlzeiten sind die, die im Tagesmenü vorgeschlagen werden, gelten dafür die Preise, die gesetzmäßig vom Hotelier der Provinzverwaltung mitgeteilt worden sind.
In den Preisen ist die MWSt (IVA) inbegriffen.
Der Zimmerpreis gilt pro Zimmer pro Tag, während der Halb- oder Vollpensionpreis pro Tag und Person gilt.

Frist des Vollpensionpreises und Berechnung der Aufenthaltstage

Der Pensionspreis inkludiert das Mittagessen am Anreisetag bis zum Frühstück am folgenden Tag, deshalb muss der Gast bis spätestens 12.00 Uhr des Abreisetages das Zimmer verlassen. Die Pensionstage werden vom ersten bis zum vorletzten Aufenthaltstag berechnet.
Die Gäste können ab 13:00 Uhr im Hotel ankommen (Check-in). Für Aufenthalte von weniger als drei Tagen wird ein Aufschlag von bis zu 25 % auf den Tarif erhoben.

Preise der Mahlzeiten

Bei Pensionsbehandlung wird vom Hotelier keine Reduktion für die Mahlzeiten gewährt, die im Hotel nicht konsumiert werden.
Für die Mahlzeiten, die außer den dazu bestimmten Räumen und Esszeiten konsumiert werden, wird ein Zuschlag berechnet.

Blick aufs Meer

Der Begriff "Blick aufs Meer" bedeutet, dass das Zimmer direkt zum Meer geht.

Meerblick

Der Begriff "Meerblick" bedeutet, dass man vom Zimmer das Meer sehen kann, wenn auch die Aussicht beschränkt sein
mag.

Bezahlung von der Pensionsbehandlung und Unterkunft

Der Begriff "Blick aufs Meer" bedeutet, dass das Zimmer direkt zum Meer geht.

Buchungen

Der Hotelier darf sich nicht verweigern, ein Zimmer zu reservieren, außer in den folgenden Fällen:
- das Hotel ist voll belegt
- der Gast verweigert sich, den eigenen Personalausweis vorzulegen.
Der Hotelier muss der reservierenden Person die eventuelle Unverfügbarkeit von Zimmern oder jegliche zur Unterbringung vorliegende Hindernis mitteilen.
Bei Ankunft ist der Gast gezwungen, den Personalausweis zu übergeben. Der Personalausweis wird bloß für die notwendige Zeit zur gesetzlichen Eintragung vom Hotel behalten.

Schriftliche Reservierungen

Die Reservierungen treten in Kraft wenn sie durch Brief, Telegramm, Fax oder E-Mail erfolgen.

Telefonische oder mündliche Reservierungen

Reservierungen, die per Telefon oder mündlich erfolgen, müssen durch Brief, Fax, Telegramm oder E-Mail bestätigt werden. Der Hotelier muss seinerseits schriftlich die Bestätigung wie oben beantworten. Für saisonbedingte Hotels muss die Reservierung durch eine Anzahlung bestätigt werden, die normalerweise den gleichen Wert von 3 Tagen Pension hat.
Reservierungen, die ausschließlich mündlich gemacht worden sind, verpflichten den Hotelier erst bis 20.00 Uhr des ersten gebuchten Tages.

Last Minute Reservierungen

Diese Reservierungen werden kurzfristig per Telefon oder E-Mail gemacht, und sie untergehen denselben Bedingungen wie die anderen Buchungen. Wenn die Reservierung mündlich erfolgt, gilt sie innerhalb 18.00 Uhr in Stadthotels und 20.00 Uhr in Küstenhotels - wenn die reservierende Person über ieine evtl. Verspätung das Hotel nicht informiert hat.
Falls sich die reservierende Person auch über diese Uhrfrist aufbewahren will, muss sie schriftlich und durch Kreditkarte garantieren.

Online Reservierungen

Immer mehr Webseiten von Hotels, Genossenschaften, Reisebüros usw. sind auch im „e-commerce" tätig, d. h., dass diese Webseiten den Benutzern die Möglichkeit geben, nicht nur Informationen über Tarife, Sonderangebote und Pauschale zu finden, sondern auch unmittelbar die Hotelbuchung online durchzuführen und den Hotelvertrag zu schließen.
Gewöhnlich werden di online Buchungen durch Angabe der Kreditkartenummer oder durch Bewilligung zur Anzahlung durch Kreditkarte gewährleistet.

Buchungsstorno

Falls das durch schriftliche Mitteilung reservierte Zimmer innerhalb 14.00 Uhr vom zweiten Tag des vorgesehenen Aufenthaltes nicht besetzt wird, ohne dass der Gast eine Reservierungsbestätigung gegeben hat, wird die Buchung automatisch annulliert und das Zimmer wird frei.

Verpflichtungen des Kunden bei Vertragsverletzungen

Der Kunde büßt die bezahlte Anzahlung ein, wenn er die Zimmerbuchung nicht realisiert und sich nicht im Hotel wie geplant meldet, um die reservierten Zimmer zu besetzen.
Wenn schwere und bewiesene Gründe vorhanden sind, die dem Kunden den geplanten Aufenthalt verhindern, behält der Hotelier die Anzahlung für eine spätere Reservierung ein, die zusammen mit dem Kunden zu vereinbaren ist.
Im Fall von vorzeitiger Abfahrt des Kunden - ausgenommen in bewiesenen Fällen von höherer Gewalt und Schuld des Hoteliers oder dessen Mitarbeiter - darf der Hotelier eventuelle Sonderangebote und Ermäßigungen widerrufen. Wenn der Aufenthalt kürzer als drei Tage dauert, darf der Hotelier die „à la carte" Preise für die einzelnen Dienstleistungen berechnen.
Als Schadenersatz für den Hotelier ist es bei der Transaktion vorgesehen, dass der Kunde eine Entschädigung bezahlt im selben Wert der Übernachtungen bis Ende des geplanten Aufenthaltes - bis höchstens drei Übernachtungen - außer der Hotelrechnung für den realisierten Aufenthalt, wobei die Anzahlung aus dem Gesamtbetrag abgezogen wird. 
Falls das Zimmer von anderen Kunden in demselben entschädigten Zeitraum gebucht wird, kann die Entschädigung zurückgezahlt werden.

Tiere

In der Regel werden Tiere in Hotels nicht zugelassen.

 

Mahlzeiten

Die Gäste dürfen während der Mahlzeiten keine Getränke o. Lebensmittel konsumieren, die nicht im Hotel gekauft worden sind.

Parkplatz

Der Hotelier, der einen Parkplatz für die Fahrzeuge der Kunden zur Verfügung stellt, haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstähle, es sei denn, der Gast entrichtet dem Hotelier für den Parkplatz ein Entgelt.

Reklamationen und Rechtsstreitigkeiten

Streitigkeiten zwischen dem Hotelier und dem Gast werden von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Regelungen, Verkehrssitte der Tourismusbranche) geregelt.
Allfällige Reklamationen bezüglich der korrekten Anwendung der Preise und der Unterbringung können zusammen mit der eventuellen Dokumentation beim Tourismusbüro der Gemeinde Cervia und bei den vier I.A.T. -Büros der Gemeinde vorgebracht werden. Die Informationsbüros sind für die Beschwerden züstandig, die den kompetenten Gemeindebüros übermittels werden.
Laden Sie das Formular für Reklamationen oder Berichte hier herunter oder füllen Sie das Online-Formular aus.

 

Schlichtungsstelle Sektor Tourismus

Schlichtungsstelle der Handelskammer in Ravenna ist ein einfaches, schnelles, informelles Instrument, alternatives zur ordentlichen Justiz zur Lösung touristischer Streitfällen.
tel. 0544 481411 - 0544 481461 - Fax 0544 481500
e-mail:

Beiträge zu diesem Thema

Chiudi menu
Touristische Infos

www.turismo.comunecervia.it - #VisitCervia - iatcervia@cerviaturismo.it - +39 0544 974400